Bei einer Stiftung nach deutschem Recht wird typischerweise Vermögen gestiftet, das anschließend als sogenanntes Grundstockvermögen erhalten werden muss. Das hat eine sehr strenge Regulierung der Geldanlage zur Folge und beschränkt die Ertragsaussichten des Stiftungs-(Grundstock)vermögens.
Demgegenüber erlaubt ein Endowment sowohl die langfristige und risikoaffinere (und damit höhere Erträge versprechende) Anlage von Vermögen, als auch dessen teilweisen Verbrauch in viel weiterem Umfang.