UWC-Schüler*innen werden aufgrund ihres Engagements, ihrer Motivation und ihrer Persönlichkeit ausgewählt. Der finanzielle Hintergrund der Familie spielt dabei keine Rolle.
Auswahlverfahren
Die Auswahl übernehmen die weltweit 159 Nationalkomitees, die meist von ehemaligen UWC-Schüler*innen organisiert werden. Sie bewerben UWC in ihren Ländern und suchen vor Ort Jugendliche für die Colleges aus. In Deutschland wählt die Deutsche Stiftung UWC die Jugendlichen aus, die einen Platz an einem der 18 Colleges weltweit bekommen. Sorgfalt, Fairness und Transparenz stehen dabei an erster Stelle, so dass alle Bewerber*innen die gleichen Chancen auf das Abenteuer UWC haben.
Alle beim Auswahlwochenende ausgewählten Schüler*innen erhalten einen Platz an einem UWC, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. Bei Bedarf erhalten sie Teil- oder Vollstipendien.
Erst nach der Auswahl wird die finanzielle Lage betrachtet: Auf Antrag prüft die Stiftung, ob die familiäre finanzielle Situation nur eine anteilige oder keine Beteiligung an den Kosten für den Schulbesuch zulässt. Die Mittel der Stiftung werden im Wesentlichen durch private Spenden eingeworben, sodass über die Vergabe von Stipendien nach Bedürftigkeit entschieden wird. In der Regel handelt es sich dabei um Teilstipendien für die Kosten des Schulbesuchs. Sollten die Eltern oder Erziehungsberechtigten kein oder wenig Geld zur Verfügung haben, ist dies kein Grund, sich nicht zu bewerben! Genau für diese Fälle stehen Stipendiengelder zur Verfügung.
Schulkosten
Die Schulkosten für den zweijährigen Schulaufenthalt variieren, je nach Standort der Schulen, zwischen 40.000 und 140.000 Euro.
Darin enthalten sind:
- Schulgeld
- Unterkunft und Verpflegung
- Bücher, Sport und Aktivitäten
Nicht enthalten sind:
- Reisekosten
- Versicherungen
- Kosten für Impfungen und Visa
- Projektwochen und Wochenendtrips
- Taschengeld
Der Eigenbeitrag wird aufgrund der persönlichen Hintergründe berechnet und kann von 0 Euro bis zu den vollen Schulkosten reichen. Die Stipendien werden bedarfsorientiert vergeben. Es handelt sich nicht um Leistungsstipendien.
Die Schüler*innen des UWC-Jahrgangs 2024-26 erhalten im Durchschnitt ein Stipendium in Höhe von 75% der Schulkosten. Alle Stipendien werden durch Spenden und öffentliche Zuschüsse finanziert.
Wie erfolgt die Stipendienvergabe?
1. Schritt: Ihr Kind bewirbt sich bei UWC und durchläuft das Auswahlverfahren.
2. Schritt: Ihr Kind erhält ein Platzangebot für den Besuch eines UWCs.
3. Schritt: Sie und Ihr Kind entscheiden sich, den Platz am UWC anzunehmen und prüfen Ihre finanziellen Möglichkeiten. Sollten Sie den Platz am UWC nur teilweise oder gar nicht finanzieren können, beantragen Sie ein Stipendium. Dafür reichen Sie eine Finanzierungserklärung (Muster) ein.
4. Schritt: Ehrenamtliche Unterstützer*innen aus dem Rechts- und Finanzbereich prüfen, unabhängig von der Deutschen Stiftung UWC, Ihren Stipendienantrag anhand der eingereichten Unterlagen und machen Ihnen ein Stipendienangebot. Das Verfahren können Sie sich ähnlich wie bei einem Bafög-Antrag vorstellen. Zuletzt schließen Sie mit uns einen Vertrag über Eigenbeitrag und Stipendium.
5. Schritt: Das UWC-Abenteuer kann für Sie alle losgehen!